Partykönig - Alsdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Partykönig
René Schmidt
Willy-Brandt-Ring 3
52477 Alsdorf

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Partykönig (nachfolgend „Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Veranstaltungsequipment.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietartikel auf der Internetseite stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn:

  • die Verfügbarkeit bestätigt wurde,
  • ein Miettermin vereinbart wurde und
  • der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt.

§3 Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die angegebenen Mietpreise für:

  • zwei Werktage oder
  • ein Wochenende (Freitag bis Montag).

Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


§4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt:

direkt bei Selbstabholung
direkt bei Lieferung

Es kann bar oder per PayPal bezahlt werden.

Firmenkunden können nach Veranstaltung innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zahlen.

Der Vermieter ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet.


§5 Lieferung und Selbstabholung

Der Mieter kann die Mietgegenstände selbst abholen oder liefern lassen.

Bei Selbstabholung ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt ausschließlich in einem geeigneten, verschlossenen Transportfahrzeug zu befördern und gegen Verrutschen, Umkippen sowie sonstige Transportschäden ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Transportfahrzeug hinsichtlich Größe, Ladevolumen und zulässiger Nutzlast für den sicheren Transport des Mietobjekts geeignet ist. Bestehen nach Einschätzung des Vermieters Zweifel an der Eignung des Transportfahrzeugs oder der sicheren Verladung des Mietobjekts, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietobjekts bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Transports zu verweigern. Ansprüche des Mieters hieraus, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Verspätete Abholung:
Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Abholtermin einzuhalten. Kann der Mieter den Termin nicht wahrnehmen oder verspätet sich um mehr als 15 Minuten, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren. Erscheint der Mieter mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Abholtermin, ohne den Vermieter vorab zu informieren, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand anderweitig zu vergeben oder die Reservierung aufzuheben, sofern dem Mieter ein weiteres Zuwarten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung des Mietgegenstands zu einem späteren Zeitpunkt besteht in diesem Fall nicht.

Verspätete Rückgabe:
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Ist eine fristgerechte Rückgabe nicht möglich, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren. Erfolgt die Rückgabe mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Rückgabetermin, ohne vorherige Mitteilung an den Vermieter, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag bis zum nächstmöglichen Rückgabetermin zu verlängern und hierfür die vertraglich vereinbarte Vergütung für den zusätzlichen Nutzungszeitraum zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz eines nachweislich entstandenen Schadens, bleiben unberührt.

Lieferkosten richten sich nach der vereinbarten Lieferregion.

Der Mieter sorgt dafür, dass eine problemlose Anlieferung möglich ist.

Kann eine Lieferung aufgrund fehlender Erreichbarkeit oder falscher Angaben nicht erfolgen, trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mehrkosten.

Die Lieferung erfolgt bis zur Haustür. Anlieferungen zur Garage, Garten ect. nur nach Absprache möglich. Bei Abholung durch Fa. Partykönig muss das Equipment an der zuvor abgelegten Stelle wieder bereit gestellt werden.


§6 Zustand der Mietgegenstände

Alle Mietgegenstände werden in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand übergeben.

Der Mieter hat offensichtliche Mängel unverzüglich bei Übergabe mitzuteilen.

Spätere Reklamationen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.


§7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln,
  • ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen,
  • vor Witterungseinflüssen zu schützen,
  • keine Veränderungen oder Reparaturen vorzunehmen,
  • Bedienungsanleitungen zu beachten.

Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.


§8 Schäden und Verlust

Der Mieter haftet während der Mietzeit für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände.

Beschädigte oder verlorene Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert berechnet.

Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.


§9 Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Verspätete Rückgaben werden mit einer zusätzlichen Tagesmiete berechnet.

Die Mietgegenstände sind vollständig zurückzugeben. Fehlende Teile sind unverzüglich nachzuliefern.


§10 Reinigung

Normale Gebrauchsspuren sind im Mietpreis enthalten.

Übermäßige Verschmutzungen (z. B. verschüttete Getränke in Technik, starke Verschmutzung von Möbeln oder Zelten, Kerzenwachs, Klebereste usw.) werden nach Aufwand berechnet.

Gläser, Hussen, Sitzpolster müssen nicht vom Mieter gereinigt werden, dies ist im Mietpreis inklusive.


§11 Nutzung von Technik

Technische Geräte dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung genutzt werden.

Schäden durch:

  • falschen Anschluss
  • unsachgemäße Bedienung
  • Überlastung
  • Feuchtigkeit
  • Fremdeingriffe

gehen zu Lasten des Mieters.

§11a Nutzung von Zelten und Pavillons / Sturmregelung

  1. Zelte und Pavillons sind ausschließlich entsprechend der Einweisung des Vermieters aufzubauen und zu verwenden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Befestigungsmittel ordnungsgemäß zu verwenden.
  3. Der Mieter beobachtet die Wetterentwicklung eigenverantwortlich.
  4. Bei Starkwind, Gewitter, Hagel oder Unwetter sind Zelte unverzüglich zu räumen und – soweit möglich – abzubauen oder ausreichend zu sichern.
  5. Als Sturm gelten insbesondere Windgeschwindigkeiten ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h) oder entsprechende Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
  6. Für Schäden durch unsachgemäße Sicherung oder Nutzung trotz Unwetter haftet der Mieter in vollem Umfang.
  7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Während eines Sturms oder Gewitters dürfen sich keine Personen im Zelt oder Pavillon aufhalten, sofern eine Gefährdung bestehen kann.

§12 Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Veranstaltungsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§13 Rücktritt

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Krankheit, Diebstahl oder unvorhersehbare technische Defekte die Durchführung unmöglich machen.
Bereits gezahlte Mietbeträge werden vollständig erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.


§14 Stornierung

Eine kostenlose Stornierung durch den Mieter ist bis zu 48 Stunden vor Liefertermin möglich. Danach fallen kosten in Höhe von 50% je stornierter Artikel.


§15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.


§16 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Aachen.